PSYCHOTHERAPEUTISCHE PRAXIS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
DR. NATALIA BLEIKER-BUTH

Kinder und Jugendliche

SIE MÖCHTEN IHR KIND VORSTELLEN

Sie haben sich entschieden, sich mit Ihrem Kind zu einem ersten Gespräch vorzustellen? Du möchtest herausfinden, ob "es Sinn macht", von Deinen Schwierigkeiten zu erzählen, und Rat / Unterstützung zu suchen?

Der erste Schritt ist dann, im Vorfeld telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren oder per E-Mail eine Nachricht zu schicken. Sollten Sie oder solltest Du einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir mindestens drei Tage (72 Stunden) im Voraus um Abmeldung.

Bei dringenden Notfällen außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an einen der unten angegebenen Notfalldienste.

ZUM ERSTEN GESPRÄCH BRINGEN SIE BITTE MIT....

EINVERSTÄNDNIS DER SORGEBERECHTIGTEN

Grundsätzlich ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigen, also in der Regel von Mutter und Vater, notwendig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern getrennt leben, das Sorgerecht aber gemeinsam ausüben.

WIE GEHT ES DANN WEITER

Das erste Gespräch dient dem Kennenlernen der Therapeutin. Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob PatientIn und Therapeutin zueinander "passen", übernimmt die Krankenkasse vorab so genannte "probatorische Sitzungen".

Das bedeutet, wir treffen uns einige Male vor Beginn der eigentlichen Therapie, um herauszufinden, ob wir miteinander arbeiten können und wollen. In dieser Phase werden die Probleme der Patientin / des Patienten genau besprochen und die Ziele für eine Therapie festgelegt. Erst wenn beide Seiten zu dem Schluss gekommen sind, dass wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, ist für Sie der Zeitpunkt gekommen, bei Ihrer Krankenkasse schriftlich eine Psychotherapie zu beantragen.

Bitte nutzen Sie das Angebot der "Kennenlern-Sitzungen" dazu, sich in Ruhe darüber klar zu werden, ob Sie in mir eine geeignete Therapeutin gefunden haben. Es ist also in Ordnung, wenn Sie einen oder sogar mehrere weitere Therapeuten vor Ihrer endgültigen Entscheidung kennen lernen möchten. Auch bei einer einmal begonnenen Therapie werden wir in regelmäßigen Abständen immer wieder überprüfen, ob die Psychotherapie weiterhin für Sie von Nutzen ist und welche Erfolge Sie bereits erzielt haben (Qualitätskontrolle).

Auch für Beihilfeberechtigte und bei vielen Privatversicherten sind probatorische Sitzungen vorgesehen. Bei Privatversicherungen, deren Tarif nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen pro Jahr vorsieht, wird dagegen die Unterscheidung zwischen probatorischen und normalen Sitzungen nicht gemacht.

VERTRAULICHKEIT

Ihre Angaben werden von uns strikt vertraulich behandelt! Nach außen stehen alle Mitarbeiter / Innen der Praxis unter ärztlicher Schweigepflicht. Diese umfasst sämtliche Sie betreffenden Informationen: sowohl die, die Sie uns selbst geben als auch die, die wir auf anderem Wege (z.B. Arztbriefe) bekommen. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis dürfen und werden wir diese Informationen an niemanden weitergeben. Auch Behörden wie Jugendamt, Schule oder Gericht können Informationen von uns nur dann erhalten, wenn Sie vorab Ihr schriftliches Einverständnis dafür geben. Dieses Einverständnis kann sich auch nur auf einen Teil der Informationen beschränken und kann jederzeit widerrufen werden.

DAUER DER PSYCHOTHERAPIE

Entscheiden sich Therapeutin und Patientin / Patient (bzw. die Eltern) nach den probatorischen Sitzungen für eine Fortsetzung der Therapie, wird in der Regel ein fester wöchentlicher Behandlungstermin vereinbart.

Während dieser wöchentlichen Sitzungen wird mit dem Kind an den vorab festgelegten Therapiezielen gearbeitet. Um diese Zeile zu erreichen, kann eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelverfahren eingesetzt werden. Ein wichtiger Baustein ist dabei auch die Einbeziehung der Bezugspersonen des Kindes in die Therapie. Je nach Diagnose und Verlauf dauert eine Verhaltenstherapie zwischen einem halben Jahr (Kurzzeittherapie) und bis zu zwei Jahren (Langzeittherapie).

KURZZEITTHERAPIE

Eine Kurzzeittherapie dauert etwa sechs Monate. Hierfür können maximal 24 Sitzungen für die Kinder / Jugendlichen und bis zu sechs Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen beantragt werden.

LANGZEITTHERAPIE

Eine Langzeittherapie kann ein bis zwei Jahre dauern mit wöchentlich ein oder zwei Terminen. Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie voraussichtlich nicht ausreichen würde. Es werden in der Regel 60 Stunden beantragt. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen können zusätzliche Sitzungen beantragt werden. Bei Bedarf kann die Therapie auch verlängert werden.

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN DER PSYCHOTHERAPIE

In der Regel werden die Kosten für Diagnostik und Therapie von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Sie können uns mit einem Überweisungsschein vom behandelnden Kinder- oder Hausarzt oder direkt mit der Versicherungskarte aufsuchen. Untersuchungen, Stellungnahmen oder Befundberichte, die über die von den Krankenkassen zu erstattenden Leistungsangebote hinausgehen, stellen wir Ihnen - natürlich nach vorheriger Absprache - gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung.

Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOP).

Ausfallhonorar

Gelegentlich kommt es vor, dass Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen oder erst sehr kurzfristig absagen. Da wir eine reine Terminpraxis sind, ist der Raum in dieser Zeit nur für die Patienten reserviert und auch die Therapeutin / der Therapeut hat diesen Termin fest eingeplant und vorbereitet. Nur so können wir gewährleisten, dass unsere Patienten keine langen Wartezeiten einplanen müssen. Wenn ein geplanter Termin aber nicht wahrgenommen oder zu kurzfristig abgesagt wird, kann diese Stunde nicht mehr neu vergeben werden.

Aus diesem Grund haben wir uns für eine neue Regelung entschieden, die ab dem 15.05.2017 für ausgefallene Termine gilt.

Ab dem 15.05.2017 wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € in Rechnung gestellt, sollte ein vereinbarter Termin bei Verhinderung nicht spätestens 3 Werktage telefonisch unter 040 50744263 abgesagt werden.

Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein Termin z. B. durch Krankheit, Autopannen, unerwartet längere Arbeitszeiten o. Ä. versäumt wird, da solche Risiken im Verantwortungsbereich des Patienten und seiner Eltern liegen.

NOTFALLREGELUNG

PATIENTENINFORMATION

Die Sprechzeiten mit der Therapeutin werden jeweils vorab individuell vereinbart. Die Patienten bzw. deren Eltern werden informiert, dass die Therapeutin in der Regel ausschließlich zu diesen vereinbarten Sprechzeiten erreichbar sein wird. Reguläre telefonische Sprechzeiten sind jeweils montags, dienstags und donnerstags von 12.00 - 13.00 Uhr.

ANLAUFSTELLEN IM NOTFALL

In Notfällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst oder an die zuständige psychiatrische Behandlungseinrichtung oder das zuständige Krankenhaus in Ihrem Einzugsbereich. Folgende Kliniken sind auf kinder- und jugendpsychiatrische Notsituationen eingestellt:

Hilfe bietet ebenfalls der ...

In akuten Krisensituationen und außerhalb der Öffnungszeiten des jugendpsychiatrischen Notdienstes wenden Sie sich bitte an die ÖRTLICHE POLIZEIDIENSTSTELLE (110) oder rufen Sie den RETTUNGSWAGEN (112). Der KINDER- UND JUGENDNOTDIENST (KJND) bietet eine kurzfristige Unterbringung Ihres Kindes an und ist für Sie Tag und Nacht erreichbar (Telefon 040/ 428490). Werktags erreichen Sie die ZENTRALE HOTLINE DER HAMBURGER JUGENDÄMTER unter 040/ 426 427 428.

NOTFALL-KOOPERATION MIT ÄRZTEN / THERAPEUTEN

In akuten Not- und Krisenfällen sind Sie dringend dazu angehalten, den Ihr Kind behandelnden Kinderarzt oder Psychiater aufzusuchen.